ÖVP-U-Ausschuss: Kaum Antworten bei Pilnacek-Befragung

Die Befragung von Ex-Sektionschef Christian Pilnacek im ÖVP-U-Ausschuss entwickelt sich zum Tanz um Entschlagungsmöglichkeiten. Gegen Pilnacek wird unter anderem wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch ermittelt. Ausgangspunkt sind publik gewordene Chats, auf die Pilnacek laut eigenen Aussagen keinen Zugriff mehr hat. Deshalb beantwortete er dazu auch kaum Fragen.

Der suspendierte Sektionschef hat das Recht, sich Antworten zu entschlagen, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen stehen. Pilnacek legte das so aus, dass er wegen des Nichtzugriffs auf seinen E-Mail-Account bzw. seine Chats Fragen nicht beantworten könne, ohne Gefahr zu laufen, sich einer strafgerichtlichen Verfolgung auszusetzen. Denn „fehlende Erinnerungen“ würde die Parteien mittlerweile für Anzeigen nutzen.

„Werde keine Fragen beantworten“

Ein Verfahren diesbezüglich gegen ihn habe die Staatsanwaltschaft bereits einstellen wollen, von der Justizministerin sei das mit Weisung verhindert worden, betonte der Ex-Sektionschef. „Die Situation, in die mich der Untersuchungsausschuss bringt, ist mit der Menschenrechtskonvention nicht in Einklang zu bringen.“

Trotz mehrfacher Ansuchen seiner Rechtsvertretung habe ihm Justizministerin Alma Zadic (Grüne) keinen Zugang zu seinen Korrespondenzen gewährleistet. „Ich werde vor diesem Hintergrund keine Fragen des U-Ausschusses zu Korrespondenzen beantworten, bis mir meine E-Mails und Nachrichten zugänglich gemacht werden“, sagte Pilnacek.

Christian Pilnacek
ORF.at/Roland Winkler

Wegen möglicher Entschlagungen und freilich auch um Antworten zu bekommen, wurden Fragen also so gestellt, dass sie die Ermittlungen nicht streifen. Allerdings waren die Fraktionen dabei nur mäßig erfolgreich. Lediglich die ÖVP, die eher allgemeine Fragen stellte, erhielt ausführliche Antworten von Pilnacek.

„Kein System Pilnacek“

Geschäftsordnungsdebatten und Stehungen nahmen schnell mal überhand. Nicht nur, dass Pilnacek Fragen von Grünen-Fraktionschefin Nina Tomaselli als zu abstrakt wertete, verlangte er, dass ihm konkrete Unterlagen vorgelegt werden. Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl befand Fragen zwar dann als zulässig, Pilnacek könne sich allerdings wegen laufender Ermittlungen entschlagen.

Auch im weiteren Verlauf der Befragung entschlug sich Pilnacek mehrmals und sagte: „Die Frau Bundesministerin gewährt mir keinen Zugang zu meinen Daten, so ist es mir nicht möglich, mich vorzubereiten auf die Befragung.“

Zu Beginn kam Pilnacek auf das „System Pilnacek“ zu sprechen, das ihm von der Opposition vorgehalten wird. „Genauso wenig wie es den Kinderwagen in der Causa Blümel gegeben hat, gibt es ein ‚System Pilnacek‘“, sagte er. Solche Zuschreibungen seien herabwürdigend und vorverurteilend. Auch das sei eine politische Einflussnahme.

Konflikt mit WKStA

Gefragt wurde Pilnacek freilich auch zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Konkret ging es um den seit Jahren anhaltenden Konflikt zwischen ihm und der Strafverfolgungsbehörde. Er ortete die Ursachen des Streits in der Unzufriedenheit von einigen Staatsanwälten. Diese hätten sich nach der BVT-Affäre 2018 mehr Unterstützung aus dem Ministerium erwartet.

Eine Dienstbesprechung Anfang 2019 mit der WKStA führte dann zur Eskalation. Die Sitzung wurde vonseiten der WKStA aufgezeichnet. Anschließend wurde Pilnacek wegen Verdachts auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch angezeigt. Die Anzeige wurde zurückgestellt, der Streit blieb allerdings.