Parteiengesetz: SPÖ-Vorschlag zu Stärkung des RH

Die SPÖ hat heute der Koalition ihre Vorschläge übermittelt, die sie für die Zustimmung zum Parteiengesetz umgesetzt sehen will. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Stärkung des Rechnungshofs (RH) bzw. der Parlamentsparteien, die mehr Sonderprüfungen beantragen können sollen. Zudem soll die Spitze des Rechnungshofs künftig nicht mit einfacher, sondern mit Zweidrittelmehrheit gekürt werden.

Die Koalition braucht für die Umsetzung von Teilen des Parteiengesetzes die Stimmen einer der beiden großen Oppositionsparteien, um die Verfassungsmehrheit zu erreichen.

Aus Sicht der SPÖ braucht die Spitze des Rechnungshofs eine breitere demokratische Legitimierung. War bisher nur eine einfache Mehrheit bei der Bestellung notwendig, wie sie etwa Margit Kraker bei ihrer Bestellung 2016 durch ÖVP und SPÖ erfuhr, soll es künftig eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Das wäre freilich ein Stück in die Zukunft gerichtet, da Krakers Amtszeit erst 2028 ausläuft.

Mehr und schnellere Prüfungen

Andere Initiativen könnten schon früher Wirkung entfalten. Aktuell können 20 Abgeordnete eine Sonderprüfung des Rechnungshofs beantragen, wobei allerdings nur drei dieser Prüfungen parallel laufen können. Das will die SPÖ deutlich ausweiten.

So soll schon ab fünf Mandataren eine außerordentliche Prüfung verlangt werden können. Ab 20 Mandataren könnten Parteien sogar zwei beantragen. Die Ergebnisse sollen „tunlichst“ innerhalb von sechs Monaten vorliegen.

Schon die Koalitionsvorlage würde dem Rechnungshof mehr Rechte einräumen. Der Entwurf von ÖVP und Grünen soll es dem Rechnungshof ermöglichen, einem „begründeten Verdacht“ auf Verletzung des Parteiengesetzes selbst nachzugehen. Derzeit kann er nur Wirtschaftsprüfer damit beauftragen.

NEOS begrüßt Vorschläge

NEOS begrüßte die SPÖ-Vorschläge. „Wir haben immer schon gesagt, dass der von ÖVP und Grünen vorgelegte Entwurf in die richtige Richtung geht. Das ändert aber nichts daran, dass hier noch Verbesserungspotenzial vorhanden ist“, sagte der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak.

Er freue sich, dass die SPÖ jetzt „auch weitere Vorschläge auf den Tisch gelegt hat“. Wenn man das Parteienfinanzierungsgesetz verschärft und dem Rechnungshof mehr Kompetenzen gibt, dann sei es nur „gut und richtig“, dass man noch über weitere Kompetenzen des Rechnungshofes und stärkere Oppositionsrechte im Parlament redet.