Angeklagte in Eurofighter-Prozess schweigen

Am Wiener Landesgericht ist heute ein Prozess um die Londoner Briefkastenfirma City Chambers, die im Zusammenhang mit den Eurofighter-Ermittlungen die Strafverfolgungsbehörden in mehreren Ländern auf Trab gehalten hat, mit Schweigen seitens der Angeklagten gestartet.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt den beiden Österreichern Beteiligung an Untreue zur Last. Sie sollen sich daran beteiligt haben, EADS um acht Mio. Euro zu erleichtern.

Vorwürfe der Untreue und falschen Beweisaussage

Die inkriminierten Handlungen datieren zurück in die Jahre 2003 bis 2009. Ein Vertreter der EADS Deutschland GmbH (EADS-D) soll in Bereicherungsabsicht einen Scheinvertrag über vorgebliche Beratungsleistungen mit der City Chambers Limited in London abgeschlossen haben, auf dessen Grundlage am Ende exakt 7.995.490,58 Euro ausbezahlt wurden. Dem seien jedoch keine Gegenleistungen gegenübergestanden, so die Anklage.

Das Geld soll vielmehr auf Basis unrichtiger Tätigkeitsberichte geflossen sein. Die beiden Angeklagten sollen dafür gesorgt haben, dass der Scheinvertrag mit der Briefkastenfirma zustande kam, und in weiterer Folge fiktive Berichte über vorgebliche Beratungstätigkeiten der City Chambers für EADS-D erstellt und die entsprechenden Rechnungen übermittelt haben.

Neben Untreue wird den Angeklagten, die bisher sämtliche Vorwürfe bestritten haben, auch falsche Beweisaussage vorgeworfen. Sie sollen als Auskunftsperson vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss bzw. bei einer Zeugeneinvernahme in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren inhaltlich unrichtige Angaben zu Protokoll gegeben haben.

Anwälte argumentieren mit Verjährung

Die beiden Männer, ein pensionierter 75-jähriger Unternehmensberater und Lobbyist und ein 58-jähriger Immobilienberater, erklärten sich zu Prozessbeginn nicht schuldig und verweigerten die Aussage. Ihre Anwälte argumentierten damit, dass die Vorwürfe schon zwanzig Jahre zurückliegen und verjährt seien.

Der 75-Jährige gab zudem an, dass er gesundheitlich angeschlagen sei und sich nicht mehr erinnern könne. Er verfüge außerdem nicht mehr über die Unterlagen, weil sein Lager abgebrannt sei.