Nach OGH-Urteil keine Entschädigung für früheres Pflegekind

Auf 600.000 Euro Schmerzensgeld hat ein ehemaliges Pflegekind das Land Steiermark geklagt. Jetzt ist diese Klage rechtskräftig gescheitert – abgewiesen über drei Instanzen, vor Kurzem auch beim Obersten Gerichtshof (OGH).

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