NS-Entschädigungen: Berlin zieht Klage gegen Rom zurück

Deutschland hat die in der vergangenen Woche eingereichte Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Italien im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg wieder zurückgezogen.

Berlin habe von der Regierung in Rom angestrengte Gesetzesänderungen für ausreichend befunden, erklärte das oberste UNO-Gericht mit Sitz in Den Haag gestern. Für Montag und Dienstag angesetzte Anhörungen wurden in der Folge abgesagt.

Dekret soll Abhilfe schaffen

Der IGH hatte vor zehn Jahren nach einem langen Rechtsstreit geurteilt, dass Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Dennoch hätten italienische Gerichte seit 2012 „eine beträchtliche Anzahl von neuen Ansprüchen gegen Deutschland“ erhoben, erklärte die Bundesregierung in der vergangenen Woche.

Wenige Tage später erließ Rom ein Dekret, um Abhilfe zu schaffen. „Deutschland glaubt auf der Grundlage dieses Dekrets zu verstehen, dass das italienische Recht von den italienischen Gerichten verlangt, dass sie früher ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen aufheben und von weiteren Zwangsmaßnahmen gegen deutsches Eigentum absehen“, erklärte der IGH nun.