VfGH-Beschwerde gegen Ärztekammer-Wahlen

Gegen die in den letzten Wochen abgehaltenen Ärztekammer-Wahlen in den Bundesländern liegen zwei Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof. Grund ist der Ausschluss von außerordentlichen Kammermitgliedern vom Wahlrecht. Bei den betroffenen Kammern in Oberösterreich und Niederösterreich gibt man sich allerdings entspannt.

Schlimmstenfalls könnte ein entsprechender VfGH-Entscheid zur Aufhebung der Landeskammerwahlen führen, meinte jedenfalls einer der Initiatoren der Klagen, Otto Pjeta, ehemals Präsident der oberösterreichischen und österreichischen Ärztekammer, gegenüber der APA.

Außerordentliche Mitglieder ohne Wahlrecht

Alle in den Bundesländer-Standeslisten verzeichneten Ärzte sind Mitglieder ihrer jeweiligen Landesärztekammer. Das ist wie in allen Kammern eine Pflichtmitgliedschaft, die die gesetzliche Vertretung ihrer Interessen, aber auch Berufspflichten mit sich bringt.

Mit der Mitgliedschaft sind zumeist auch monatliche Zahlungsverpflichtungen für die Wohlfahrtskassen der Landesärztekammern verbunden. Das ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die für die Freiberufler vorgesehen war, welche ehemals sonst keine Pensionsversicherung hatten. Mittlerweile ist das aber durch die ASVG-Pensionen längst nicht mehr die einzige Altersvorsorge.

Gehen die Ärzte und Ärztinnen in Pension, können sie beispielsweise noch als Wohnsitzärzte oder Wahlärzte im begrenzten Ausmaß weiter arbeiten, Kollegen vertreten etc. Sie behalten dann ihr Wahlrecht in der Ärztekammer. „Anders ist das aber bei Ärzten, die in Pension gehen, alle ihre ärztlichen Tätigkeiten beenden und Leistungen aus der Wohlfahrtskasse einer Landesärztekammer beziehen“, sagte Pjeta.

In diesem Fall werden sie nach zumeist vielen Jahrzehnten langer Pflichtmitgliedschaft in ihrer Berufsvertretung zu „außerordentlichen Mitgliedern“ – ohne Wahlrecht. Sie zahlen auch keine Beiträge mehr. So entscheiden nur die ordentlichen Mitglieder der Ärztekammern, wie es jährlich mit den Pensionen weitergeht. Laut Gerhard Weintögl, ehemals Präsident der NÖ Ärztekammer, wollen pensionierte Ärzte seit Jahren daran etwas ändern.