Der von der Bundesregierung vor zwei Wochen eingebrachte Gesetzesentwurf zum Parteiengesetz wird einer „besonderen“ Begutachtung unterzogen. Rund 90 Stellen und Einrichtungen sollen eingeladen werden, bis 10. Juni eine Stellungnahme zur vorgeschlagenen Novelle abzugeben.
Das haben die Fraktionen im Verfassungsausschuss heute beschlossen. Die Einladung geht neben Ministerien, Ländern und Interessenvertretungen auch an den Rechnungshof und verschiedene NGOs.
Die Novelle soll mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Für den Beschluss braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben, wurden unter anderem der Parteien-Transparenz-Senat, der Datenschutzrat, die Höchstgerichte, der Rechnungshof und verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Forum Informationsfreiheit und der österreichischen Zweig von Transparency International. Die im Zuge der Begutachtung eingelangten Stellungnahmen sollen auf der Parlamentswebsite veröffentlicht werden.
Der Ende April vorgelegte Gesetzesentwurf soll mehr Transparenz in die Finanzierung politischer Parteien bringen. So soll etwa der Rechnungshof echte Prüfbefugnisse bekommen, das Strafmaß für Verstöße gegen die Wahlkampfoberkostengrenze erhöht und der von den Parteien jährlich vorzulegende Rechenschaftsbericht um Angaben zu Vermögen und Schulden erweitert werden.
Außerdem sind spezielle Berichte über Wahlwerbungsausgaben, erweiterte Veröffentlichungspflichten in Bezug auf Inserateneinnahmen, die Einführung eines öffentliches Parteienregisters, neue Kennzeichnungspflichten für politische Inserate in Wahlkampfzeiten und klare Regeln in Bezug auf parteinahe Organisationen vorgesehen. Auch die Spendenregeln sollen adaptiert werden, etwa was die Grenze für anonyme Spenden und was Spenden an Personenkomitees betrifft.