Ausnahmen für Autofahrer und Haushalte bei CO2-Preis

Haushalte und Autofahrer bzw. Autofahrerinnen werden voraussichtlich vom Plan der EU für eine CO2-Abgabe auf Sprit, Erdgas oder Heizöl ausgenommen. Der federführende Umweltausschuss des EU-Parlaments werde das Vorhaben der Kommission an verschiedenen Stellen entschärfen, wie Verhandlungsführer Peter Liese heute sagte.

Er sprach von einem „schmerzhaften Kompromiss“, den die große Mehrheit des Ausschusses unterstütze. Danach soll die Abgabe ab 2025 nur für Firmen greifen und frühestens ab 2029 auch Privatpersonen erfassen – soweit dann bestimmte Kriterien erfüllt sind. Zudem werde die Abgabe nicht mehr als 50 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß betragen.

Keine Verschärfungen erwartet

EU-Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten müssen sich noch auf eine gemeinsame Linie verständigen. Es gilt aber als sicher, dass die Vorstellungen des Umweltausschusses im Sinne der Klimaschützer nicht mehr verschärft werden.

Der CO2-Preis für Verkehr und Gebäude ist ein Kernelement des „Fit for 55“-Pakets der Kommission, mit dem die Klimaziele für 2030 erreicht werden sollten. Es stand aber vor allem bei den Mitgliedsstaaten in Osteuropa von Anfang an stark in der Kritik. Daran änderte auch nichts, dass mit den Einnahmen ein Sozialfonds gespeist werden sollte, der ärmeren Menschen bei Heiz- und Fahrtkosten hätte unterstützen können.