Feinstaubrichtlinie: Italien von EuGH verurteilt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Berufung der EU-Kommission stattgegeben und Italien wegen der „systematischen und kontinuierlichen“ Nichteinhaltung des Jahresgrenzwerts für Stickstoffdioxid in der Luft verurteilt. Italien habe es versäumt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der NO2-Grenzwerte in mehreren Gebieten des Lands nach dem 11. Juni 2011 zu gewährleisten.

Italien habe sich somit vertragswidrig verhalten und gegen seine Verpflichtungen verstoßen. Zu den Gebieten, in denen die Werte übertroffen wurde, gehören die Ballungsräume Turin, Brescia, Mailand, Bergamo, Genua, Rom und Florenz.

Die Tages- und Jahresgrenzwerte für Feinstaubpartikel wurden laut EuGH in Teilen Italiens „mit großer Regelmäßigkeit“ überschritten. Zudem habe Rom nicht rechtzeitig die „erforderlichen Maßnahmen“ ergriffen. Für Italien könnte das Urteil teuer werden, denn die Kommission kann nun aufgrund der festgestellten Vertragsverletzung finanzielle Sanktionen beantragen.

Feinstaub entsteht unter anderem im Verkehr durch Verbrennungsmotoren, aber auch durch Reifenabrieb. Weitere Quellen sind zum Beispiel die Industrie, Kraftwerke, Holzöfen und Feuerwerkskörper. Krankheiten wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs sind laut Kommission oft unmittelbar auf Luftverschmutzung zurückzuführen.