„Nord Stream 2“-Unternehmen wendet Insolvenz vorerst ab

Das Unternehmen hinter der russischen Gaspipeline „Nord Stream 2“ hat eine Insolvenz vorerst abgewendet. Die Nord Stream 2 AG mit Sitz im Schweizer Kanton Zug erhielt vom Kantonsgericht eine provisorische Nachlassstundung bis zum 10. September dieses Jahres, wie aus einem neuen Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) hervorgeht. Ebenfalls wurde ein provisorischer Sachwalter benannt.

Bei einer Nachlassstundung gewährt ein Gericht nach Angaben von Rechtsanwälten einem Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten zunächst eine provisorische Stundung. Das Gericht erlasse gleichzeitig Maßnahmen, um den Erhalt von noch vorhandenem Vermögen sicherzustellen. Mit Hilfe des Sachwalters sollen die Aussichten auf einen Nachlassvertrag geprüft werden.

Gasprom-Tochter

Nord Stream 2 ist eine Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns Gasprom und hat ihren Hauptsitz in Zug gut 30 Kilometer südlich von Zürich. Die durch die Ostsee verlegte und fertiggestellte Pipeline sollte russisches Gas nach Deutschland bringen.

Deutschland hatte das Genehmigungsverfahren für „Nord Stream 2“ angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf Eis gelegt. Die USA verhängten Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG und untersagten damit weitere Geschäfte mit dem Unternehmen.

Die Zuger Volkswirtschaftsbehörde hatte schon Anfang März von großen Zahlungsschwierigkeiten infolge der gegen das Unternehmen verhängten Sanktionen und von einem bevorstehenden „Konkurs“ gesprochen. Die gut 100 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Zug wurden zu dem Zeitpunkt entlassen.