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ORF.at/Christian Öser
Gehalt, Ausbildung, Angehörige

Die Eckpunkte des Pflegepakets

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hat am Donnerstag die lange erwartete Pflegereform vorgestellt. Für höhere Gehälter, Verbesserungen bei der Ausbildung und für pflegende Angehörige will die Regierung in den nächsten beiden Jahren insgesamt eine Milliarde Euro lockermachen. Im Folgenden die Eckpunkte.

Künftig sollen die im Pflegesektor angestellten Kräfte einen monatlichen Gehaltsbonus erhalten. Profitieren werden laut den Plänen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Pflegeassistenten und Pflegefachassistenten. Die konkrete Ausgestaltung ist noch offen, Rauch erwartet durchschnittlich einen Bonus in Höhe eines Monatsgehalts. Der Bund stellt dafür für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt 520 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bonus wird zunächst auf zwei Jahre befristet sein.

Pflegekräfte, die beim Bund bzw. bei privaten Einrichtungen beschäftigt sind, werden ab dem 43. Geburtstag Anspruch auf eine zusätzliche Entlastungswoche haben. Das wird künftig unabhängig davon sein, wie lange sie davor schon im Betrieb tätig waren. Darüber hinaus sollen alle in der stationären Langzeitpflege Beschäftigten künftig pro Nachtdienst zwei Stunden Zeitguthaben erhalten.

Erleichterungen für ausländische Fachkräfte

Ausländischen Fachkräften soll die Zuwanderung erleichtert werden: Die Arbeitserlaubnis (Rot-Weiß-Rot-Card) wird einfacher erhältlich sein – beispielsweise soll die Sprachüberprüfung wegfallen und stattdessen dem Dienstgeber obliegen. Darüber hinaus wird die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen (Nostrifikation) erleichtert. Ausgeweitet wird die Kompetenz von Pflegeassistenten und Pflegefachassistenten: Sie dürfen künftig beispielsweise Infusionen anschließen und Spritzen geben.

Ausbildungsbonus und Pflegelehre

Wer erstmals eine Ausbildung im Pflegebereich macht, erhält künftig einen Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat (bei Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie Fachhochschulen). Ebenso 600 Euro soll es für die Ausbildung von Sozialbetreuungsberufen und an berufsbildenden Schulen geben (pro Praktikumsmonat). Der Bund wird den Ländern hier insgesamt 225 Millionen Euro für drei Jahre zur Verfügung stellen, damit sollen zwei Drittel der Kosten gedeckt werden – den Rest haben die Länder zu tragen.

Höher wird die Förderung für Berufsum- und für -wiedereinsteigerinnen und -einsteiger ausfallen: Sofern diese eine vom Arbeitsmarktservice (AMS) geförderte Ausbildung machen, soll es ab 1. September 2023 ein „Pflegestipendium“ von mindestens 1.400 Euro pro Monat geben. Als Modellversuch wird die Pflegelehre in ganz Österreich eingeführt – und zwar ab dem Schuljahr 2023/24. Der Abschluss als Pflegefachassistenz bzw. Pflegeassistenz ist nach vier bzw. drei Jahren vorgesehen.

Höheres Pflegegeld für bestimmte Gruppen

Beim Pflegegeld wird es für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen und für Demenzerkrankte eine Verbesserung geben. Der Wert des Erschwerniszuschlages wird von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht, womit 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung stehen. Die erhöhte Familienbeihilfe wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet.

„Angehörigenbonus“ von 1.500 Euro

Pflegende Angehörige sollen ab dem Jahr 2023 einen „Angehörigenbonus“ in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Gelten soll das für jene Person, die den größten Teil der Pflege zu Hause leistet und selbst- oder weiterversichert ist. Voraussetzung ist, dass die zu pflegende Person in Pflegestufe vier oder höher eingestuft ist.

Auch soll für pflegende Angehörige soll der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz von derzeit einem Monat auf drei Monate erhöht werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Rechtsanspruch mittels Kollektivvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.

Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die „Ersatzpflege“ soll für pflegende Angehörige künftig bereits nach drei Tagen bestehen (statt wie bisher nach sieben Tagen). Das gilt dann, wenn die Angehörigen wegen Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert sind.

Verbesserungen bei 24-Stunden-Betreuung

Verbesserungen sind auch bei der 24-Stunden-Betreuung geplant, konkret im Bereich der unselbstständig Beschäftigten. Hier werden die Details noch ausgearbeitet, geplant ist die Umsetzung eines Modells im Herbst 2022. Das Modell der selbstständigen 24-Stunden-Betreuer soll davon unberührt bleiben und weiter möglich sein.

Für die konkrete Ausgestaltung aller Maßnahmen sind noch die entsprechenden parlamentarischen Beschlüsse notwendig. Erste Maßnahmen sollen noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden, hieß es seitens der Regierungsparteien ÖVP und Grüne.