OLG zu Commerzialbank-Pleite: Land haftet nicht für Schäden

Das Land Burgenland muss für Schäden iinfolge der Commerzialbank-Pleite nicht haften. Das hat nach einem erstinstanzlichen Urteil im Vorjahr nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien festgestellt. Die Klage war von der Anwaltskanzlei Talos/Brandl eingebracht worden, die zwei geschädigte Kundinnen vertreten hatte.

Mehr dazu in burgenland.ORF.at