Überwachungsverordnung mit auffälligen Lücken

Die am Mittwoch präsentierte EU-Verordnung gegen Kindesmissbrauch im Netz geht über Chats weit hinaus.

Sie betrifft sämtliche Anbieter von „interpersoneller Kommunikation“, reine Zugangsanbieter und sogar App-Stores. Die wohl wichtigste Information, dass sämtliche Provider verpflichtet werden, weite Teile ihres Datenverkehrs auf Vorrat zu speichern und mit Algorithmen zu durchsuchen, ist im Text regelrecht versteckt.

Diese Methode des Verschleierns kritischer Sachverhalte zieht sich wie ein roter Faden durch einen Text, der mit Allgemeinplätzen, teils irreführenden Behauptungen und Querverweisen auf 134 Seiten aufgeblasen wurde. Am auffälligsten daran ist das, was fehlt.

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