Länder billigen Regeln zu Förderung von Energieinfrastruktur

Neue EU-Regeln für den Ausbau von grenzüberschreitenden Energienetzen können in Kraft treten. Heute stimmten die EU-Länder formell für eine Reform der TEN-E-Verordnung. Sie legt fest, welche Projekte besonders gefördert werden sollen, um die Klimaziele der EU zu erreichen – etwa Leitungen zu Offshore-Windparks und Infrastruktur für klimafreundlichen Wasserstoff. Neue Projekte ausschließlich mit Öl oder Gas dürfen künftig keine EU-Unterstützung mehr erhalten.

Die Förderung erfolgt vor allem durch Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI), die schneller genehmigt und mit EU-Geldern unterstützt werden können. Gas- und Ölpipelines dürfen in Zukunft nicht mehr auf der Liste stehen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen – etwa schon geplante Gaspipelines nach Malta und Zypern, da die Länder nicht mit dem Gasnetzwerk des Festlands verbunden sind. Diese Projekte standen noch auf der letzten PCI-Liste, die die EU-Kommission im Winter vorstellte.

Die TEN-E-Verordnung soll 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt, den Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Bis 2050 soll die EU klimaneutral werden, also alle Treibhausgase entweder vermeiden oder speichern.