Rechtsschutzbeauftragte der Justiz neu ausgeschrieben

Nach dem Rücktritt von Gabriele Aicher hat das Justizministerium die Funktion des oder der Rechtsschutzbeauftragten der Justiz im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ neu ausgeschrieben. Aicher hatte ihren Rückzug mit 30. Juni angekündigt.

Aicher hatte die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre kritisiert. Später wurde bekannt, dass sie sich dafür von der Kanzlei ihres Anwalts Manfred Ainedter hatte beraten lassen, die auch einen Beschuldigten in der Inseratenaffäre vertritt.

Die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hatte dann den Ausschluss der Rechtsschutzbeauftragten aus allen Ermittlungen die „Ibiza-Affäre“ betreffend gefordert. Aicher hatte nach ihrer Rücktrittsankündigung der WKStA das Führen von Abschusslisten vorgeworfen und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) beschuldigt, sie würde versuchen, ihre Weisungsungebundenheit zu umgehen.

Die Bestellung für die Funktion des oder der Rechtsschutzbeauftragten erfolgt gemäß Strafprozessordnung (StPO) auf drei Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig, eine Abberufung ist nicht möglich. Die Justizministerin hat die Bestellung nach Einholung eines gemeinsamen Vorschlages der Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Rechtsanwaltskammertages sowie des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft vorzunehmen.