Weiter Streit über Zuverdienstgrenze für Geflüchtete

Der Streit über die Anhebung der Zuverdienstgrenze für aus der Ukraine Geflüchtete geht weiter. Das Innenministerium fühlt sich durch ein Gutachten bestätigt, dass man hier großzügigere Regeln für diese Personengruppe festlegen kann, als sie für andere Flüchtlinge in der Grundversorgung gelten. Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte das davor angezweifelt. Auch die Grünen hätten gerne eine großzügigere Regelung.

Hintergrund der seit Wochen schwelenden Diskussion ist, dass die Regierung und acht Bundesländer die Zuverdienstmöglichkeit für Geflüchtete aus der Ukraine von 110 Euro plus maximal 80 Euro pro Familienmitglied auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485 Euro anheben wollen.

Kärnten lehnt das u. a. aus rechtlichen Gründen ab. Das von der SPÖ geführte Bundesland ist der Meinung, dass die Anhebung dann auch für alle anderen Asylwerber in der Grundversorgung gelten müsste.

Gutachten: Wesentliche Unterschiede

Dem hält das Innenministerium nun ein der APA vorliegendes Gutachten entgegen, das von Andreas Wimmer vom Institut für Verwaltungsrecht an der Linzer Uni und Katharina Pabel, Europarechtlerin an der Wirtschaftsuniversität, verfasst wurde.

Sie kommen zum Ergebnis, dass zwischen den aus der Ukraine Geflüchteten und sonstigen Zielgruppen der Grundversorgung „wesentliche Unterschiede im Tatsächlichen bestehen, die eine unterschiedliche rechtliche Regelung der Versorgungsleistungen sachlich rechtfertigen können“. Eine differenzierte Festlegung von Einkommensgrenzen und Einkommensfreibeträgen erscheine „sachlich gerechtfertigt“.

Argumentiert wird damit, dass sich die Situation für die Vertriebenen schon daher von den anderen Gruppen unterscheide, als sie bereits zum Zeitpunkt des Betretens des Bundesgebiets ex lege ein befristetes Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt erwerben.

Weiters habe das befristete Aufenthaltsrecht für diese Geflüchteten einen ausgeprägten „Provisorialcharakter“, wird als weiteres Argument angeführt.

Auch Verfassungsdienst sieht das so

Schon der im Kanzleramt beheimatete Verfassungsdienst hatte sich tendenziell der rechtlichen Position des Innenministeriums angeschlossen.

Die Grünen können sich vorstellen, eine etwaige Regelung für aus der Ukraine Geflüchtete auf alle Flüchtlingsgruppen auszuweiten. Mandatar Georg Bürstmayr sagte gestern in Ö1: „Es wäre an sich gescheit, das für alle gelten zu lassen, weil das den bürokratischen Aufwand extrem reduziert, weil das Spannungen innerhalb der Gruppe der Geflüchteten reduziert.“

Familienbeihilfe: „Gesetzeslücke schließen“

Dass arbeitende Ukrainerinnen und Ukrainer keine Familienbeihilfe beziehen können, sei eine Gesetzeslücke, die rasch geschlossen werden müsse, sagte Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) im Ö1-Mittagsjournal heute. Die Änderung sei eine „rein technische“ und bereits auf Schiene.

Wichtig seien neben der Familienbeihilfe vor allem der Ausbau der Kinderbetreuung und Kinderbetreuungsgeld, damit Müttern der Schritt in den Arbeitsmarkt erleichtert werde, sagte Raab.