Belarus: Todesstrafe für Planung von „Terrorakten“

In Belarus können künftig auch die Vorbereitung und der „Versuch eines Terrorakts“ mit der Todesstrafe geahndet werden. Staatschef Alexander Lukaschenko habe ein entsprechendes Gesetz unterzeichnet, berichtete die russische Nachrichtenagentur RIA Nowosti heute. Das Gesetz trete zehn Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Bisher konnten nur Täter, die einen Anschlag verübt haben, in Belarus mit der Todesstrafe belegt werden.

Seit den Massenprotesten gegen die umstrittene Wiederwahl Lukaschenkos im August 2020 wurden in Belarus zahlreiche Regierungsgegner wegen des Versuchs oder der Vorbereitung eines Terrorakts beschuldigt, unter ihnen die ins Exil geflohene Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja.

Prozess gegen zwölf Regierungsgegner begonnen

Heute begann in der Stadt Grodno ein neuer Prozess gegen zwölf Regierungsgegner, denen unter anderem die „Vorbereitung von Terrorakten“ vorgeworfen wird, wie das belarussische Menschenrechtszentrum Wjasna mitteilte. Demnach wird die Gruppe beschuldigt, ein Auto und das Haus eines Polizisten angezündet und anschließend das Auto eines anderen in die Luft gesprengt zu haben.

Belarus ist das letzte Land in Europa, das noch die Todesstrafe vollstreckt.