Karner pocht auf Sonderstellung der Ukraine-Flüchtlinge

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat in der Debatte über die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Flüchtlinge aus der Ukraine erneut auf deren rechtliche Sonderstellung verwiesen und heute ein mögliches Modell aufs Tapet gebracht.

Gegenüber dem Ö1-Morgenjournal betonte er, dass dieses aber nur für die ukrainischen Vertriebenen gelten soll. Diverse NGOs hatten wiederholt verlangt, dass die Zuverdienstgrenze für alle Flüchtlinge angehoben werden müsste.

Karner will bei seinem Modell unterscheiden, ob jemand in einer Privatunterkunft oder in einer organisierten lebt. Für jene, die in Privatquartieren untergebracht sind, sollen für jeden Euro Zuverdienst über dem Freibetrag von 110 Euro 70 Cent einbehalten werden. 30 Cent dürfen sie behalten. Karner appelliert nun an die Länder, dem Vorschlag zuzustimmen.

„Nicht alles vermischen“

Dass das für alle Flüchtlinge gelten soll, wie wiederholt gefordert wurde, lehnt der Innenminister ab. Man dürfe nicht alles vermischen, „was nicht vermischt werden soll“, einerseits der Krieg auf dem europäischen Kontinent – „hier helfen wir und hier müssen wir helfen“ – und andererseits die neuerlich stark steigende Wirtschaftsmigration.

Zudem verwies Karner auf die EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz für Vertriebene, die nach Kriegsbeginn in Kraft gesetzt wurde und eine rechtliche Sonderstellung der Ukraine-Flüchtlinge begründe.

NEOS fordert Überbrückungshilfe

NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper kritisierte neuerlich, dass Österreich beinahe drei Monate nach Kriegsbeginn seinen Verpflichtungen immer noch nicht nachkomme. Geht es nach NEOS, sollen ukrainische Familien zumindest Überbrückungshilfen aus dem Familienhärteausgleich bekommen und Asylberechtigten gleichgestellt werden. Dann wären sie nicht mehr auf die Grundversorgung angewiesen, sondern hätten Zugang zur Mindestsicherung.