Konkret forderte das EU-Parlament die Kommission dazu auf, ihre Liste der Personen, gegen die Sanktionen verhängt werden, „auf die europäischen Mitglieder der Leitungsorgane großer russischer Unternehmen und auf Politiker, die nach wie vor Geld aus Russland erhalten, auszuweiten“.
Der beschlossene Text nennt Positiv- wie Negativbeispiele, die zum Handeln aufgefordert werden, beim Namen. „Ehemalige Politiker wie (der frühere finnische Premier, Anm.) Esko Aho, (der frühere französische Premier, Anm.) Francois Fillon und Wolfgang Schüssel (ÖVP, Anm.)“ seien „kürzlich von ihren Ämtern in russischen Unternehmen zurückgetreten“. Das Parlament fordert „nachdrücklich, dass andere Politiker, wie Karin Kneissl und Gerhard Schröder, das ebenfalls tun“.

Parlament erhöht Druck auf Kommission
Der Schritt des Parlaments dürfte den Druck auf die zuständige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den Außenbeauftragten Josep Borrell erhöhen, einen Vorschlag für die Aufnahme Kneissls und Schröders auf die EU-Sanktionsliste vorzulegen. Sollte dieser dann angenommen werden, könnten in der EU vorhandene Vermögenswerte der beiden ehemaligen Spitzenpolitiker eingefroren werden.
Starke Nähe zu Putin
Schröder gilt als langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin und ist Vorsitzender des Aufsichtsrates des staatlichen russischen Energiekonzerns Rosneft. Er war auch einer der wichtigsten Köpfe hinter der umstrittenen deutschen „Nord Stream 2“-Pipeline, für die er in Berlin Lobbyarbeit geleistet hat.
Kneissl, die im Dezember 2017 von der FPÖ als Außenministerin nominiert wurde, sitzt ebenfalls im Aufsichtsrat von Rosneft. Ihre persönlichen Beziehungen zu Putin sind durch dessen Auftritt auf ihrer Hochzeit im Jahr 2018 in der Steiermark bekannt.

Schröder verliert in Deutschland Büro und Mitarbeiter
In Deutschland verliert Schröder unterdessen einen Großteil seiner Sonderrechte. Ihm werden Büro und Mitarbeiter gestrichen. Der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestags beschloss am Donnerstag, dass das Büro „ruhend gestellt“ werde, wie die Parlamentspressestelle mitteilte. Das noch verbliebene Büropersonal soll die letzten Aufgaben abwickeln und dann andere Funktionen übernehmen.
Für den Beschluss stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen sowie die Union. AfD und Linke enthielten sich. In dem Maßgabebeschluss heißt es, Schröder nehme „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt als ehemaliger Bundeskanzler mehr wahr“. Damit entfalle „der Grund für die personelle und räumliche Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers.“ Sein Ruhegehalt und sein Personenschutz werden aber nicht angetastet.
Schröder sei „nur noch als Lobbyist für russische Staatsunternehmen tätig, nicht mehr im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Sven-Christian Kindler (Grüne) im Vorfeld der dpa. Es gebe daher keine Veranlassung mehr, ihm auf Staatskosten Büro und Mitarbeiter zu finanzieren. Schröder war von 1998 bis 2005 deutscher Kanzler. Danach übernahm er Aufgaben unter anderem für die Pipeline-Gesellschaft Nord Stream, die russische Gasprom und den Energiekonzern Rosneft. Weil er sich davon nach Kriegsbeginn nicht distanzierte, forderte ihn die SPD-Spitze zum Parteiaustritt auf. Es gibt auch Anträge auf einen Parteiausschluss.