Schuldenregeln sollen auch 2023 ausgesetzt bleiben

Wegen der wirtschaftlichen Unsicherheiten im Ukraine-Krieg will die EU-Kommission die gemeinsamen Schuldenregeln noch bis Ende des kommenden Jahres aussetzen, ein Jahr länger als bisher geplant. Die Brüsseler Behörde schlug den Mitgliedsstaaten heute die verlängerte Nutzung einer Ausnahmeklausel bis Ende 2023 vor. Eigentlich sollte der Stabilitäts- und Wachstumspakt ab Jänner wieder greifen.

Für die weitere Aussetzung des Paktes führt die Kommission in einer Mitteilung „starke Abwärtsrisiken für die Wirtschaftsaussichten vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine“ an, sowie „noch nie dagewesene Energiepreissteigerungen und anhaltende Störungen der Lieferkette“.

Die EU hatte den Stabilitätspakt wegen der CoV-Pandemie im Frühjahr 2020 ausgesetzt, um den Mitgliedsländern milliardenschwere Wirtschaftshilfen zu ermöglichen. Er erlaubt den Mitgliedsstaaten eine jährliche Neuverschuldung von maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und eine Gesamtverschuldung von höchstens 60 Prozent.

Brunner: „Auf jeden Fall“ zurück zu strengeren Regeln

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sprach sich am Nachmittag vor einem Treffen der EU-Finanzministerinnen und -minister dafür aus, mit 2024 „auf jeden Fall“ zu den „strengeren Regeln“ zurückzukehren.

Er habe „Verständnis“, dass man die Haushaltsregeln in „außergewöhnlichen Zeiten“ überdenken müsse. Man werde sich jedoch dafür einsetzen, „nach der Krise“ zu einer nachhaltigen Fiskalpolitik zurückzukehren, so Brunner.

Lindner: Deuschland kehrt zu Schuldenbremse zurück

Deutschlands Finanzminister Christian Lindner kündigte unterdessen an, dass man von der EU ermöglichten Ausweichregel „keinen Gebrauch machen“ werde. Die größte Priorität auf europäischer Ebene sei die Bekämpfung der Inflation, so Lindner.

Es sei die Aufgabe als Mitglied, „schnellstmöglich alles zu tun“, um zu Stabilität zurückzukehren, so Lindner. Deutschland werde zur Schuldenbremse, die im Grundgesetz vorgesehen sei, zurückkehren. Den Vorschlag der EU-Kommission nehme man „zur Kenntnis“, er rate dazu, möglichst keinen Gebrauch von der Maßnahme zu machen.