Geld zurück für Passagiere: Ryanair-Check-in-Gebühr unzulässig

Die Arbeiterkammer (AK) Wien hat Ryanair geklagt und vor Gericht recht bekommen. 32 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Billigfluglinie wurden für unzulässig erklärt, darunter eine Gebühr von 55 Euro, die beim Check-in im Flughafen verlangt wurde. Kundinnen und Kunden können diese nun zurückfordern.

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