Notstandsgesetz: Ungarns Parlament verabschiedete Änderung

Das ungarische Parlament hat heute mit der Zweidrittelmehrheit der rechtsnationalen Regierungspartei FIDESZ die zehnte Änderung des Grundgesetzes verabschiedet. Die Änderung erweitert das Mandat der Regierung, im Falle eines bewaffneten Konflikts, eines Krieges oder einer humanitären Katastrophe einen Notstand auszurufen. Justizministerin Judit Varga hatte den Vorschlag im Parlament eingebracht und mit dem Ukraine-Krieg argumentiert.

Der russisch-ukrainische Krieg habe nicht nur zu der nach dem Zweiten Weltkrieg schwersten humanitären Krisensituation geführt, sondern auch die Wirtschaftsaussichten in Europa verändert, so Varga. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, bedürfe es der Sicherung der Möglichkeit zur Bildung effektiver und schneller nationaler Antworten.

Das sei das Ziel der Gesetzesänderung, hatte Varga betont. Bisher konnte das ungarische Kabinett einen Notstand im Falle von Naturkatastrophen und Industrieunfällen ausrufen.

Für die Verfassungsänderung stimmten 136 Abgeordnete, dagegen 36. Die Opposition lehnte die Grundgesetzänderung ab und bezeichnete sie als einen „neuen Blankoscheck“ für Premier Viktor Orban.