Susanne Reindl-Krauskopf im U-Ausschussv im ÖVP Untersuchungsausschuss
ORF.at/Lukas Krummholz
ÖVP-U-Ausschuss

Rechtsexpertin ohne Kritik an Zadics Weisungen

Mit drei Auskunftspersonen aus der Justiz geht die Woche im ÖVP-U-Ausschuss am Mittwoch weiter. Zunächst nahm Susanne Reindl-Krauskopf, Mitglied im Weisungsrat des Justizministeriums, Platz im Camineum der Hofburg. Auch sie wurde, wie die Auskunftspersonen am Dienstag, auf Verlangen der Volkspartei geladen. Einmal mehr geht es um die Frage, ob es parteipolitische Netzwerke in der Justiz gibt.

Reindl-Krauskopf, im Hauptberuf Strafrechtsprofessorin an der Universität Wien, ist eines von mehreren Mitgliedern des Weisungsrates. Somit landeten auch die Causen rund um den ehemaligen Justizsektionschef Christian Pilnacek und Oberstaatsanwalt Johann Fuchs auf ihrem Tisch.

Die ÖVP will erneut, so wie bereits am Dienstag, aufzeigen, dass es Einflussnahmen vonseiten der Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gab – und nicht, wie von der Opposition vermutet, seitens der ÖVP. Der Fraktionsführer Andreas Hanger wiederholte zu Beginn des Ausschusstages seine Ansicht, dass drei von Zadics Weisungen bezüglich Pilnacek und Fuchs eine solche Einflussnahme gewesen seien. So habe Zadic Fuchs per Weisung suspendiert, eine Maßnahme, die später wieder aufgehoben wurde.

Zudem sei ein Strafantrag gegen Fuchs nicht erneut dem Weisungsrat vorgelegt worden, obwohl das Gremium den Antrag kritisiert habe – ein Umstand, der am Dienstag von Pilnaceks Nachfolgerin, Barbara Göth-Flemmich, als „transparenter“ Vorgang beschrieben wurde. Der Rat habe auch keine zweite Vorlage gewünscht. Drittens habe Zadic mittels einer Weisung verhindert, dass ein Verfahren gegen Pilnacek eingestellt werde, so Hanger.

Wenig Erkenntnisgewinn

Der Weisungsrat habe am Strafantrag Kritik geübt, weil er mehr Informationen, etwa Konkretisierungen, gefordert habe. Ein Strafantrag solle dann ausgestellt werden, wenn aus rechtlicher Sicht eine Verurteilung wahrscheinlich sei, so Reindl-Krauskopf. Eine verpflichtende Neubeschäftigung des Weisungsrates mit derselben Causa sei gesetzlich nicht vorgesehen. Der Akt sei zwar aufgrund der handelnden Personen besonders, ansonsten allerdings wie jeder andere auch gewesen.

Die Bedenken seien im Ministerium „angekommen“, einzelnen Punkten der Kritik des Weisungsrates sei entsprochen worden. Manches sei zwar überprüft, aber anders bewertet worden, so die Strafrechtsprofessorin.

Der Weisungsrat habe sich auch mit den inzwischen berühmten Akten („Daschlogt’s es“) befasst, nähere Wahrnehmungen zum Konflikt zwischen Pilnacek und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe Reindl-Krauskopf aber nicht.

Befangenheit wegen gemeinsamer Lehrveranstaltung

Die FPÖ interessierte sich am Mittwoch für die Frage, wieso Reindl-Krauskopf nicht in die Wiederbestellungskommission für Pilnacek gehen wollte. Aus Befangenheitsgründen, so Reindl-Krauskopf. Sie habe 2020 mit Pilnacek eine gemeinsame Lehrveranstaltung abgehalten.

NEOS hatte an Reindl-Krauskopf gar keine Fragen, die Opposition sah in manchen Ladungswünschen der ÖVP ohnehin eine „Zeitschinderei“, wie FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker sagte. Stephanie Krisper (NEOS) hob aber hervor, dass Reindl-Krauskopfs Entscheidung, eine Kommissionsteilnahme wegen Befangenheit auszuschlagen, vorbildlich sei.

Spannung vor Aicher-Befragung

Nach Reindl-Krauskopf ist Kabinettschefin der Justizministerin, Sarah Böhler, geladen. Die ÖVP will „Indizien“ nachgehen, wonach durch Böhler aus dem Kabinett Leaks an Peter Pilz‘ Medium ZackZack ergingen – er habe dafür keine Beweise, so Hanger, wolle das aber hinterfragen. Die ÖVP werde Böhler auch zu den 18.000 „SPÖ-Chats“ befragen, die noch immer nicht an den Ausschuss geliefert worden seien, auch mit dem „Strafakt Egisto Ott“ verhalte sich das entsprechend.

Prominenteste der auf Wunsch der ÖVP Geladenen ist die Justizrechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher. Sie hatte nach heftiger Kritik aus der WKStA ihren Rückzug von ihrem Posten per 30. Juni angekündigt. Aichers Kritik richtete sich etwa gegen die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre. Beraten ließ sich Aicher dabei von der Kanzlei Ainedter, die selbst ÖVP-Klientel vertritt.