Antikörpertests als 2-G-/3-G-Nachweis laut VfGH ungültig

Antikörpertests wurden während der Pandemie nicht immer als 2-G- oder 3-G-Nachweis akzeptiert. Die Vorarlberger Rechtsanwältin Olivia Lerch sieht das als unrechtmäßig an und rief den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Dieser aber bestätigte das Vorgehen der Bundesregierung. Es habe zu wenige wissenschaftliche Erkenntnisse dazu gegeben, argumentiert der VfGH in seinem Erkenntnis. Lerch will nun Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einlegen.

Laut einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg bemängelte Lerch eine „Ungleichbehandlung beim Lockdown für Ungeimpfte“. Sie hatte nach einer Coronavirus-Infektion für sechs Monate einen 3-G-Nachweis als Genesene – anschließend aber trotz nachgewiesener Antikörper nicht mehr.

Auch natürliche Immunität lässt nach

Der VfGH hielt in seinem Erkenntnis, das auch der APA vorliegt, allerdings fest: Gemäß der zum „Zeitpunkt der Verordnung verfügbaren Daten zu Infektion, Reinfektion und Dauer des immunologischen Schutzes Genesener“ sei davon auszugehen gewesen, „dass auch eine natürliche Immunität laut der Mehrzahl der vorliegenden Antikörperstudien innerhalb von sechs bis acht Monaten nach der Genesung abnehme und neuen Virusvarianten gegenüber auf Grund von Immunfluchtmutationen vermindert sein könne“.

Entgegen der Auffassung Lerchs hätten SARS-CoV-2-Infektionen keine langfristige Immunität zur Folge. Auch weil man nicht wisse, welche neutralisierenden Antikörper in welcher Höhe und für welche Dauer einen wirksamen immunologischen Schutz gegen eine neuerliche SARS-CoV-2-Infektion bewirken würden, seien Antikörpernachweise mit erheblichen Unsicherheiten belastet, hieß es. Vor dem Hintergrund der Omikron-Variante würden die mit solchen Antikörpernachweisen ohnehin verbundenen Unsicherheiten besonders schwer ins Gewicht fallen.