U-Ausschuss: Rechtsschutzbeauftragte Aicher übt Kritik an WKStA

Im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss wird derzeit die Rechtsschutzbeauftragte im Justizministerium, Gabriele Aicher, befragt. Sie hatte nach heftiger Kritik aus der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihren Rückzug von ihrem Posten per 30. Juni angekündigt. Aichers Kritik richtete sich im Vorfeld dieser Entwicklung etwa gegen die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre.

Kein „politischer Anschieber“

Bei ihrer Befragung im U-Ausschuss bezeichnete sich Aicher enorm wortreich als Opfer „medialer Diffamierungen“ – ein Vorgang, der zum Zurücklegen ihrer Funktion ab Ende Juni geführt habe. Neben reichlich Kritik an der WKStA („Seit zehn Jahren eine der schärfsten Kritikerinnen der WKStA“) wies sie Vorwürfe hinsichtlich der Vermutung zurück, sie sei Teil eines schwarzen oder türkisen Netzwerks („Entbehrt jeder Grundlage“). Sie habe Zeitlebens keinen „politischen Anschieber“ gehabt, sagte sie.

Gabriele Aicher im U-Ausschuss, ÖVP Untersuchungsausschuss
ORF.at/Lukas Krummholz
Aicher (r.) bei ihrer Ankunft vor dem Ausschusslokal

Jeder „potenzieller Verräter von Amtsgeheimnissen“

Die WKStA hätte aufgrund von medialen Veröffentlichungen jeden involvierten Mitarbeiter außerhalb ihres eigenen Apparats als „potenziellen Verräter von Amtsgeheimnissen“ betrachtet. Ihre berechtigte Kritik an der beabsichtigten Handypeilung sei wiederum völlig haltlos als politischer Angriff auf die WKStA betrachtet worden. Diese Kritik sei aber doch ihre Aufgabe als Rechtsschutzbeauftragte: „Gebühren nur durch Wegsehen oder Durchwinken zu lukrieren ist mit meiner Rechtsauffassung nicht vereinbar.“ Sie habe den Eindruck, die WKStA sorge sich mehr um ihre eigenen Rechte als um jene der Beschuldigten.

Nach Angriffen rund um ihre Beschwerde gegen das Vorgehen der WKStA rund um die Peilung der Journalistenhandys habe sie sich beraten lassen („Das ist mein Recht gewesen“). Dass der Kanzleipartner ihres Rechtsvertreters einen Beschuldigten in einem ihr unbekannten „Ibiza“-Verfahren vertreten habe, sei ihr damals nicht bekannt gewesen. Doch verwies Aicher auf die freie Anwaltswahl als Grundrecht.

Fortsetzung der Tätigkeit „nicht zuzumuten“

Ihr zu unterstellen, dass sie ihre Beschwerde gegen die von der WKStA beantragte Peilung mit Hilfe einer Anwaltskanzlei erstellt habe, weise sie aufs Schärfste zurück, so Aicher. Sie orte „mediale Diffamierung“, daher sei ihr die Fortsetzung der Arbeit als Rechtsschutzbeauftragte „nicht zuzumuten“, weswegen sie ihren Verzicht erklärt habe.

Aicher: „WKStA verfolgt jeden“

Von NEOS wurde Aicher mit Aussagen in einem Interview konfrontiert, wonach „alles in die WKStA gesteckt“ werde. Das sei eine persönliche Wahrnehmung, die anderen Staatsanwaltschaften seien „wirklich arm“, unterdrückt würden diese in Bereichen, „die uns mehr betreffen, etwa Sexual- oder Terrorismusdelikte“.

Mit dem Casinos-Akt seien mehr Staatsanwälte befasst als in anderen Staatsanwaltschaften in Summe, so Aicher („Trotzdem jammerten die und wollen immer mehr“). Die WKStA gäbe „einfach keine Ruhe“, beklagte Aicher, „sie verfolgt jeden“. Dabei mache „jeder Querulant eine Anzeige besser als die WKStA“.

Auch beklagte sich Aicher über die Einvernahmen, diese seien für die Mitarbeiter „schrecklich“, auch bei Zeugeneinvernahmen verhalte sich das so. Aicher sprach von einer großen Fangruppe der WKStA, sogar T-Shirts mit der Aufschrift „I love WKStA“ würden verkauft, gab sie an. Scherzhaft habe sie gemeint, sie wolle so etwas auch für ihre Rolle: „Ich glaube, ich wäre mit dem T-Shirt ‚I love Rechtsschutz‘ besser dran gewesen.“