„Bunga-Bunga-Partys“: Anklage fordert Haft für Berlusconi

Im Korruptionsprozess um Silvio Berlusconis „Bunga-Bunga-Partys“ hat die Anklage in Italien eine Haftstrafe von sechs Jahren gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten gefordert. In ihrem Plädoyer forderten die Staatsanwälte in Mailand gestern zudem, ein Vermögen von 10,8 Millionen Euro von dem Politiker und Unternehmer zu beschlagnahmen. Dem 85-Jährigen wird in dem Verfahren unter anderem Zeugenbestechung vorgeworfen.

In der Causa geht es um als „Bunga-Bunga-Partys“ bekannt gewordene Feiern mit jungen Frauen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen. Der Prozess in Mailand ist schon der dritte im Nachgang zu dem Skandal von 2010. Berlusconi war bereits wegen Amtsmissbrauchs und Förderung von Prostitution Minderjähriger angeklagt und aus Mangel an Beweisen am Ende freigesprochen worden.

Im jetzigen Verfahren geht es darum, ob Berlusconi die jungen Frauen zu Falschaussagen vor Gericht gedrängt hatte. Der Medienunternehmer bestreitet die Vorwürfe.

Staatsanwältin Tiziana Siciliano hatte dem Parteichef von Forza Italia jüngst in dem Prozess vorgeworfen, sich bei seinen Feiern Haremsdamen und „bezahlte Sexsklavinnen“ gehalten zu haben. Ein Urteil über Berlusconi, einen heute „alten und kranken Mann“, sei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in die Geschichte eingegangen.