Ärztekammer gegen ÖGK-Plan zur Videokrankschreibung

Mit dem Wegfall der Maskenpflicht läuft auch die telefonische Krankmeldung aus, die CoV-bedingt bis 31. Mai 2022 befristet war. Weil diese von den Patienten sehr positiv aufgenommen worden war, will die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nun weitergehen und den Versicherten eine Krankschreibung per Videokonsultation ermöglichen. Von der Ärztekammer kommt Widerstand.

Seitens der ÖGK hieß es gestern zur APA, man stehe in ständigem Austausch mit der Ärztekammer und hoffe auf eine zeitnahe Einigung. Ziel sei es, den Versicherten eine ärztliche Begutachtung zu gewährleisten. Dazu müsse die Krankschreibung per Videokonsultation in den Gesamtvertrag aufgenommen werden. Wichtig sei dabei etwa eine gesicherte Verbindung. Das könne über das von der ÖGK entwickelte Modell „visit-e“ oder auch ein gleichwertiges System erfolgen. Außerdem müsse der oder die Versicherte bereits dem Vertragspartner bekannt sein.

Telefonische Krankmeldung soll bleiben

Die Ärztekammer will aber die telefonische Krankmeldung noch beibehalten. Nur weil die Pandemie anscheinend eine Pause einlege, sei das kein Grund, dieses sinnvolle Werkzeug so überstürzt über Bord zu werfen, betonte Johannes Steinhart, Wiener Kammer-Chef und ÖÄK-Vizepräsident, in einer Aussendung. Er sah den „ÖGK-Wirtschaftskammerflügel“ am Werk, dem er Misstrauen gegenüber den Versicherten attestierte.

Die Videokrankschreibung sei technisch noch unausgereift, meinte Steinhart: „Der Vorschlag ist also völlig unbrauchbar und wird nur Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte, die eine zuverlässige Abwicklung gewohnt sind, verwirren und verärgern.“