Kroatien: Adoptionsrecht für Homosexuelle rechtskräftig

Ein bahnbrechendes Urteil, das im Vorjahr den gleichgeschlechtigen Paaren in Kroatien das Adoptionsrecht gewährte, ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Familienministeriums gegen das erstinstanzliche Urteil abgewiesen, berichteten kroatische Medien heute. Im Vorjahr stellte das Zagreber Verwaltungsgericht in einem konkreten Fall fest, dass homosexuelle Lebenspartner in Adoptionsverfahren nicht diskriminiert werden dürfen.

Die LGBT-Vereinigung Regenbogenfamilien bezeichnete die Entscheidung als einen „großen Schritt nach vorne“ in ihren Bemühungen für die Gleichberechtigung. Das Urteil habe weitreichende Konsequenzen für die Rechte von LGBTIQ-Personen und homosexuellen Paaren in Kroatien, da es die Lebenspartner praktisch mit den Eheleuten gleichstelle, hieß es. Den Rechtsstreit, der zu dem Urteil führte, hatte 2016 ein homosexuelles Paar ausgelöst, dessen Antrag, Pflege- und Adoptiveltern zu werden, bei der zuständigen Behörde abgelehnt wurde. Einen Etappensieg haben die Lebenspartner bereits 2020 errungen, als sie zwei Kinder in ihre Pflege aufnehmen konnten.

Das mehrheitlich katholisch und streng konservativ geprägte Kroatien hatte 2013 die Ehe in einem Verfassungsreferendum als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert und damit de facto gleichgeschlechtliche Ehen verboten. Nach dem Beitritt zur EU führte das Land 2014 eingetragene Partnerschaften für Homosexuelle ein. Damit wurden die Rechte der Lebenspartnerschaften mit der traditionellen Ehe überwiegend gleichgestellt, was bisher jedoch nicht für Adoptionsrecht galt.