AK fordert Nachbesserungen bei Maklergesetz

Die Arbeiterkammer (AK) begrüßt zwar die geplante Einführung des Bestellerprinzips im Rahmen einer Änderung des Maklergesetzes, wonach Mieter und Mieterinnen ab 2023 keine Maklergebühren mehr bezahlen müssen. Sie bezweifelt aber, dass Wohnungssuchende tatsächlich entlastet werden.

„Der Entwurf lässt Umgehungsmöglichkeiten des Bestellerprinzips zu, anstatt sie zu verhindern“, hieß es heute in einer Aussendung. So könne weiterhin eine Provision verlangt werden.

Vorbild für die hiesige Änderung, die sich gerade in Begutachtung befindet, ist die deutsche Regelung. Dort besteht für Makler und Maklerinnen bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen prinzipiell ein Provisionsverbot gegenüber Wohnungssuchenden. Die Makler müssen aber beweisen, dass sie die Wohnung erst nach dem Auftrag des Suchenden gefunden haben.

Provision nur unter bestimmten Bedingungen

„Der vorliegende Entwurf sieht das aber für Österreich so nicht vor“, kritisierte die AK. „Vielmehr können Wohnungssuchende in die Rolle als Erstauftraggeber gedrängt werden – und da werden sie prinzipiell provisionspflichtig.“ Wollten Mieterinnen und Mieter das vermeiden, müssten sie laut AK gewisse Umstände beweisen.

Sie forderte, dass von Wohnungssuchenden prinzipiell keine Provision gefordert werden darf, außer der Makler beweist, dass er erst nach dem erteilten Suchauftrag der Mieterseite von der dann vermittelten Vertragsgelegenheit erfahren hat. Zudem seien die ergänzenden Bestimmungen, die das Bestellerprinzip gegen Umgehungen absichern sollen, zu verbessern.