Verordnung zur Maskenlockerung erwartet

Ab 1. Juni werden die CoV-Schutzmaßnahmen in Österreich weitgehend zurückgenommen. Die derzeit noch im lebensnotwendigen Handel und in „Öffis“ geltende Maskenpflicht wird für vorerst drei Monate ausgesetzt. Die dafür notwendige Verordnung soll heute im Laufe des Tages erlassen werden, hieß es auf APA-Anfrage im Gesundheitsministerium. Wien bleibt strenger, etwa bei der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Pflicht – zum Schutz vulnerabler Personen – noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, „Öffis“ und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden sowie in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen.

Vergangene Woche teilte die Bundesregierung mit, dass diese ab 1. Juni für vorerst drei Monate „vorläufig pausieren“ wird. Nur in vulnerablen Settings wie Spitälern und Alten- und Pflegeheimen bleibt sie aufrecht.

Wien geht eigenen Weg

Eine Wiedereinführung bei steigenden Fallzahlen sei möglich, die Wiedereinführung ab Herbst wahrscheinlich, hieß es im Gesundheitsministerium. Die Bundeshauptstadt Wien geht weiter ihren eigenen Weg und behält die Maskenpflicht zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und Apotheken bei. Regeln will sie das in einer eigenen Verordnung, die ebenfalls noch ihrer Erlassung harrt. Reisende in die Bundeshauptstadt werden dann beim Passieren der Wiener Stadtgrenze die Maske wieder aufsetzen müssen.

Über den Sommer weiter ausgesetzt bleibt bundesweit die CoV-Impfpflicht. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Expertenkommission war die Impfpflicht jedoch bis vorerst 1. Juni ausgesetzt. Nun wird diese Regelung nach einer weiteren Empfehlung der Experten über den Sommer (ebenfalls für drei Monate) verlängert.