Lebenshilfe warnt vor Rückschritten bei Bildungspolitik

Seit 2012 gibt es in Österreich einen Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) als langfristige Strategie, um die UNO-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Die Neufassung für die Jahre 2022 bis 2030 war gerade in Begutachtung, nun sollen laut Sozialministerium gegebenenfalls noch Änderungen eingearbeitet werden und der NAP „zeitnah“ im Ministerrat beschlossen werden. In der Bildungspolitik gebe es dabei im neuen NAP Rückschritte, warnte heute die Lebenshilfe.

„Das sind aus der Zeit gefallene Konzepte, die eine Bildungspolitik vergangener Jahrzehnte beschreiben“, kritisierte Lebenshilfe-Generalsekretär Markus Neuherz das Bildungskapitel des NAP. Das Bildungsministerium wolle laut Entwurf an den Sonderschulen festhalten, dabei bräuchte es laut Lebenshilfe wohnortnahe inklusive Schulen für gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung. „Nur so kann das Recht auf inklusive Bildung für alle Kinder verwirklicht und somit der Grundstein für eine inklusive Gesellschaft gelegt werden.“

Sie wolle nicht, dass auch jetzt noch Kinder in Sonderschulen geschickt werden und später nur Taschengeld für ihre Arbeit bekommen, sagte auch Lebenshilfe-Vizepräsidentin Hanna Kamrat.

Aus für Sonderschulen schon länger vorgesehen

Eine solche war freilich schon im ersten NAP nicht vorgesehen. Geplant war vom damals SPÖ-geführten Bildungsministerium allerdings, die Sonderschulen bis 2020 wenigstens zur Ausnahme zu machen und stattdessen Kinder mit und ohne Behinderung in inklusiven Modellregionen gemeinsam zu unterrichten. In der Praxis hat das laut UNESCO-Weltbildungsbericht 2020 allerdings nur wenig geändert.

Die Lebenshilfe kritisiert außerdem, dass auch in der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern weiterhin vorgesehen ist, dass Kinder mit Behinderung vom letzten verpflichtenden Kindergartenjahr befreit werden können. „Das nimmt den Druck, flächendeckend inklusive Kindergartenplätze für alle Kinder anzubieten – Eltern können ihre Kinder ja abmelden, wenn es keinen geeigneten Platz gibt für ihr behindertes Kind“, bemängelte Neuherz.

Aus dem Bildungsministerium hieß es heute, die Stellungnahmen aus der Begutachtung würden derzeit kritisch geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet.