Gros der Behördenwege soll bis 2024 digital möglich werden

Nach der Übersiedlung der entsprechenden Agenden ins Finanzressort planen Minister Magnus Brunner und der neue Staatssekretär Florian Tursky (beide ÖVP) eine Offensive im Bereich der Digitalisierung. Inhaltliche Pflöcke sollten demnächst vor allem bei der Verwaltung, der Bildung und für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur eingeschlagen werden, sagte Brunner heute bei einer Pressekonferenz.

Konkret sollen bis 2024 fast alle Behördengänge digital möglich werden. Als ein wesentliches Ziel nannten Brunner und Tursky den weiteren Ausbau der digitalen Verwaltung nach dem Vorbild von FinanzOnline. Eine zentrale Rolle werde in den kommenden Monaten die Einsetzung einer digitalen Plattform für Ausweise aller Art, etwa Führerscheine, spielen.

„Wir müssen die Bürger digitalfit machen“

Ein weiterer wesentlicher Punkt betreffe das Thema Bildung bzw. die digitale Kompetenz der Menschen in Österreich. „Wir müssen die Bürger digitalfit machen“, so Brunner, denn nur dann könne auch jeder von der Digitalisierung profitieren. Tursky verwies darauf, dass rund 34 Prozent der Bevölkerung über keine ausreichenden digitalen Kompetenzen verfügen würden, derartige Kenntnisse für bereits 90 Prozent aller Jobs aber notwendig seien. Hier werde man zukünftig Akzente setzen.

Ziel sei auch der flächendeckende Breitbandausbau bis 2030. Dafür nehme man mittlerweile die zweite Breitbandmilliarde in die Hand, bis 2026 sollen es dann insgesamt 2,5 Mrd. Euro sein. Für wichtig befinde man dabei die digitale Chancengleichheit für die Regionen: „Es muss zukünftig völlig egal sein, ob man aus dem untersten Tal in Tirol oder aus Wien kommt“, sagte Tursky.

Im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen ist für Brunner aber auch der passende regulatorische Rahmen gefragt. So poche man weiter auf die Einführung der EU-weiten Digitalsteuer von 15 Prozent. Diesbezüglich habe es zuletzt Fortschritte auf OECD-Ebene gegeben, jetzt sei die EU am Zug. Getragen vom Gedanken der Fairness habe man zuletzt aber schon selbst Schritte im Bereich der Kryptowährungen gesetzt. Für diese gilt mittlerweile dasselbe Steuerregime wie für Aktien.