Heuer kein automatisches Aufsteigen mit einem Fünfer

An den Schulen gibt es heuer keine Sonderregeln für das Sitzenbleiben. Anders als in den vergangenen beiden Jahren dürfen Schülerinnen und Schüler mit nur einem Fünfer im Zeugnis damit nicht mehr automatisch in die nächsthöhere Klasse aufsteigen. Das hat Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einem neuen Erlass klargestellt.

Pandemiebedingt Erleichterungen

In den vergangenen beiden Jahren galten pandemiebedingt Erleichterungen für die Schülerinnen und Schüler beim Sitzenbleiben. Mit einem einzigen Fünfer im Zeugnis durfte man automatisch ins nächste Schuljahr aufsteigen. Ausgeschlossen war das nur, wenn das betreffende Fach schon im Vorjahr negativ beurteilt wurde.

Auch bei zwei oder mehr Fünfern konnte die Lehrerkonferenz einen Aufstieg zulassen (auch in diesem Fall nur, wenn diese Fächer im Vorjahr positiv abgeschlossen wurden). Weitere Folge: Auch wer grundsätzlich nicht aufsteigen durfte, dann aber alle Nachprüfungen bis auf eine schaffte, durfte automatisch in die nächste Klasse.

Heuer gelten statt der Ausnahmeregelung wieder die normalen Vorgaben des Schulunterrichtsgesetzes, hieß es im Erlass. Damit darf man mit einem einzigen „Nicht Genügend“ im Zeugnis nur dann aufsteigen, wenn die Klassenkonferenz dem zustimmt. Tut sie das nicht, muss man zur Nachprüfung antreten.

Keine Testpflicht mehr

Ebenfalls im Erlass festgehalten ist das Auslaufen der PCR-Testpflicht an den Schulen mit heute. Ab morgen müssen Schüler für die Teilnahme am Unterricht also nicht mehr wöchentlich PCR-testen. Gleiches gilt parallel auch für die Matura. Wer also ab morgen zur mündlichen Reifeprüfung (oder zur Kompensationsprüfung) antritt, braucht sich davor nicht mehr zu testen.

Abwassermonitoring läuft aus

Mit Ende des Schuljahres läuft laut „Standard“ (Mittwoch-Ausgabe) außerdem das Schulstandortmonitoring im Rahmen der Abwasseranalysen zum Nachweis des Coronavirus aus. Im Bildungsministerium begründet man das damit, dass man damit herausfinden wollte, ob das Virus im Abwasser quantitativ nachgewiesen werden kann bzw. die Analysen flächendeckend standardisiert ausgerollt werden können.

Ursprünglich war das Abwassermonitoring freilich als Frühwarnsystem angekündigt worden, um in Kombination mit PCR-Testungen und Maskenpflicht großflächige Schulschließungen und Schichtbetrieb zu vermeiden. Damit bleibt noch das nationale Abwassermonitoring des Gesundheitsministeriums übrig. Dieses wird allerdings an weniger Standorten durchgeführt.