Verspätet: Whistleblowing-Gesetz in Begutachtung

Österreich ist bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie, die auf EU-Ebene längst beschlossen wurde, stark in Verzug geraten. Die Umsetzung ins nationale Recht hätte schon bis Ende des Vorjahres erfolgen sollen.

Mit dem heutigen Tag ist das entsprechende Whistleblowing-Gesetz jedoch für sechs Wochen in Begutachtung geschickt, teilte die türkis-grüne Bundesregierung mit.

Schaffung von Meldestellen

Der Gesetzesentwurf umfasst dem Arbeitsministerium zufolge die Schaffung von internen und externen Stellen zur auch anonym möglichen Meldung von Rechtsverletzungen in Lebensbereichen von besonderem öffentlichen Interesse.

„Als Arbeitsministerium haben wir uns dafür eingesetzt, dass alle Vorgaben der Europäischen Kommission im Gesetzesentwurf enthalten sind“, so ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher. „Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz“, so Vizekanzler und Grünen-Chef Werner Kogler.

Das Gesetz umfasst die Errichtung von Meldestellen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Weitere Inhalte der Richtlinie sind unter anderem eine Abgrenzung der Personen und der Bereiche, die vom Hinweisgeberschutz umfasst sind, Verfahren zur Behandlung und Dokumentation von Hinweisen sowie regulative Vorkehrungen, um bereits etablierte Hinweisgebersysteme zu erhalten.

Kritik: „Minimalvariante“

Der Arbeiterkammer-Experte Philipp Brokes kritisierte im Ö1-Mittagsjournal, dass Österreich nur eine Minimalvariante der EU-Richtlinie umsetze, obwohl die EU einen expliziten Appell an die Mitgliedsstaaten gerichtet habe, die Richtlinie auch auf andere Bereiche auszuweiten. Darüber hinaus sei in Österreich nur das Korruptionsstrafrecht einbezogen worden.