D: Grundgesetzänderung für Bundeswehr-Sondervermögen

Mit den Stimmen der Ampelkoalition und der oppositionellen Union hat der deutsche Bundestag das Grundgesetz geändert, um das geplante Sondervermögen für die Bundeswehr von 100 Milliarden Euro auf verfassungskonformen Boden zu stellen. Bei der Abstimmung heute in Berlin kam die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Änderung zusammen, wie das Bundestagspräsidium mitteilte.

Der deutsche Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte das Sondervermögen in seiner „Zeitenwende“-Rede am 27. Februar als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine angekündigt. „Wir stellen uns unserer historischen Verantwortung“, warb der deutsche Finanzminister Christian Lindner (FDP) vor der Abstimmung für das Vorhaben.

Russland kritisierte heute die erhöhten Ausgaben für die Bundeswehr als eine Remilitarisierung Deutschlands, die die Sicherheitsrisiken erhöhe. „Wir nehmen die Erklärung des deutschen Bundeskanzlers als eine weitere Bestätigung dafür wahr, dass Berlin einen Kurs für eine beschleunigte Remilitarisierung des Landes eingeschlagen hat“, sagte die Sprecherin des Außenministeriums in Moskau, Maria Sacharowa. Wie das enden könne, habe leider die Geschichte gezeigt, fügte sie hinzu.