EU einigt sich auf Standards für Mindestlöhne

Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten haben sich in der Nacht auf heute auf gemeinsame Standards für Mindestlöhne geeinigt. Nun gebe es eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten, dass Mindestlöhne „dann fair und gerecht“ seien, wenn sie 60 Prozent des Medianeinkommens und 50 Prozent des Durchschnittseinkommens abbilden, sagte der an den Verhandlungen beteiligte CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke heute Früh in Straßburg.

Wie die Mitgliedsstaaten mitteilten, fördert die geplante Richtlinie Tarifverhandlungen zur Festlegung von Löhnen und verbessert den Mindestlohnschutz für Arbeiter und Arbeiterinnen, die durch einen gesetzlichen Mindestlohn oder Tarifverträge Anspruch auf einen Mindestlohn haben. Der Entwurf sieht demnach vor, dass Mitgliedsstaaten, in denen die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, Pläne zur Steigerung der Quote machen müssen.

Kommission begrüßt Einigung

Die Europäische Kommission begrüßte die Einigung. Die neue Richtlinie verpflichte Mitgliedsstaaten nicht, gesetzliche Mindestlöhne einzuführen, erklärte die Kommission. Sie lege auch kein gemeinsames Mindestlohnniveau in der EU fest.

Nun müssen das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten noch formell zustimmen. Dann haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.