Vbg.: Opposition will Reform des Untersuchungsrechts

Vorarlbergs Oppositionsparteien FPÖ, SPÖ und NEOS scheuen weiter vor der Einberufung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf Landesebene zurück. Bevor ein solcher U-Ausschuss Sinn ergebe, müsse das Verfahrensrecht geändert werden, so die drei Parteien heute in einer gemeinsamen Aussendung.

Sie brachten deshalb einen Antrag ein, der die Grundlage für eine Reform sein soll. Nun sind die Regierungsparteien – ÖVP und Grüne – am Zug.

Wollen effiziente Kontrolle

„Wir wollen mit unserer gemeinsamen Landtagsinitiative das Instrument des Untersuchungsausschusses zu einem effizienten Werkzeug der parlamentarischen Kontrolle ausbauen“, betonten Christof Bitschi (FPÖ), Manuela Auer (SPÖ) und Sabine Scheffknecht (NEOS) in ihrer Aussendung. Unter anderem müsse gewährleistet werden, dass Auskunftspersonen zwingend zu einer Befragung im Ausschuss erscheinen müssen.

Ebenso dürfe die Bestellung des Verfahrensanwalts nur mit der Zustimmung jener Fraktionen möglich sein, die den Untersuchungsausschuss beantragt haben. Weiters sollen auch Landesunternehmen im U-Ausschuss behandelt werden dürfen und Akten liefern müssen. „Wir sind außerdem davon überzeugt, dass die Bürger ein Recht darauf haben zu erfahren, was im U-Ausschuss besprochen wird. Es braucht deshalb dringend eine Liveübertragung“, stellte Scheffknecht fest.

Druck auf Grüne

Vor allem die Grünen als Regierungspartner der ÖVP wurden von der Opposition in die Pflicht genommen. Es sei deren Aufgabe, „den Koalitionspartner von einer Reform zu überzeugen und den Weg frei zu machen für umfassende Aufklärung“, hieß es. Auf Basis des Antrags sollen die Regierungsparteien bis September eine Vorlage erarbeiten, die eine Reform im Sinne der Oppositionsparteien möglich macht.