Einigung zu Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten

Nach jahrelanger Blockade haben sich Unterhändlerinnen und Unterhändler der EU-Länder und des EU-Parlaments auf verbindliche Frauenquoten in der EU für Leitungspositionen börsennotierter Unternehmen geeinigt.

Konkret sollen die Staaten bis 2026 zwischen zwei Modellen wählen können. Entweder sollen mindestens 40 Prozent der Mitglieder von nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitgliedern Frauen sein, wie die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Evelyn Regner (SPÖ), gestern Abend mitteilte.

Die andere Möglichkeit sehe vor, einen durchschnittlichen Frauenanteil von 33 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände zu erreichen. Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse zahlen.

Nur 8,5 Prozent Frauen in Vorständen

Eine solche Vorgabe sei längst überfällig: „Nach Schätzungen des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen sind derzeit nur 30,6 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder weiblich und nur 8,5 Prozent der Vorstände in der EU mit Frauen besetzt“, so die als Chefverhandlerin an den Verhandlungen beteiligte Sozialdemokratin.

Das Vorhaben ist geschlechtsneutral. Sprich: Wenn in einem entsprechenden Gremium mehr Frauen als Männer säßen, profitierten auch Männer von der Regelung. Formell müssen EU-Staaten und Europaparlament der Einigung noch zustimmen.

Seit 2018 Quote in Österreich

In Österreich gilt seit Anfang 2018 für Neubestellungen von Aufsichtsräten bei börsennotierten und großen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine verpflichtende Geschlechterquote von 30 Prozent.