Justizministerium arbeitet LGBTQ-Diskriminierung auf

Das Justizministerium will die rechtliche Diskriminierung von LGBTQ-Personen aufarbeiten. Eine rechtshistorische Analyse soll die gesamte österreichische Rechtslage nach 1945 unter die Lupe nehmen.

Das Ende des Totalverbotes von Homosexualität ist etwa 50 Jahre her. „Die Ausgrenzung von LGBTIQ-Personen ist aber kein Phänomen der Vergangenheit“, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) heute. Die Analyse soll daher auch Handlungsempfehlungen für die heutige Politik ergeben.

Aus Vergangenheit lernen

Zadic entschuldigte sich im Juni vergangenen Jahres als erste Justizministerin für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen. Bis ins Jahr 1971 standen sexuelle Handlungen unter gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen unter Strafe. Zwischen 1955 und 1971 kam es zu über 25.000 solchen Verurteilungen.

„Nur wer die Geschichte kennt, kann auch aus ihr lernen“, sagte Zadic bei einer Pressekonferenz. Mit dem Projekt „Vor dem Gesetz sind alle gleich?“ will die österreichische Justiz aus ihrer Vergangenheit lernen. „Denn eines ist klar: Das österreichische Recht muss ein Recht für alle hier lebenden Menschen sein, und zwar vollkommen unabhängig von sexuellen Orientierungen, Geschlechtsmerkmalen oder Geschlechteridentitäten“, sagte Zadic.

Experte: Österreich hinkte im EU-Vergleich lange hinterher

Das Projekt soll im Oktober starten, die Veröffentlichung eines Projektberichts ist im Sommer 2023 vorgesehen. Als „Meilenstein“ bezeichnete Hannes Sulzenbacher, einer der Leiter des Zentrums für queere Geschichte (QWIEN), das Vorhaben.

Die Grundlage für die juristische Diskriminierung von LGBTQ-Personen gab es schon 1852, während des Nationalsozialismus erreichte sie mit „Entmannungen“, medizinischen Versuchen und Einweisungen in „Heilanstalten“ ihren Höhepunkt.

„Nach dem Nationalsozialismus wurden diese Menschen nicht als Opfer angesehen, sondern weiterhin eingesperrt“, so Sulzenbacher. Der Paragraf, der jegliche homosexuellen Handlungen unter Strafe stellte, fiel zwar 1971, wurde aber durch andere Diskriminierungen wie das Verbot von männlicher Diskriminierung und das Verbot von „Werbung für gleichgeschlechtliche Unzucht“ ersetzt.

Das höhere Schutzalter von 18 Jahren bei männlichen Homosexuellen fiel erst 2002. Österreich habe im EU-Vergleich lange hinterhergehinkt, so Sulzenbacher.