Flüchtlinge: Bund fixiert höhere Beiträge für Quartiergeber

Die Regierung hat nun die schon lange geplante Erhöhung der Kostensätze für die Flüchtlingsbetreuung fixiert. Der Tagsatz steigt von 21 auf 25 Euro. Auch für privat Untergebrachte werden mehr Mittel aufgewendet.

Zusätzlich bekennt sich der Bund zur kompletten Finanzierung der Ankunftszentren für Vertriebene aus der Ukraine. Hier wird eine Pauschale von 190 pro Flüchtling zur Verfügung gestellt.

Die Grundversorgung an sich wird weiter im Verhältnis 60 Prozent Bund, 40 Prozent Länder aufgeteilt, wobei nach einem Jahr der Bund die Kosten vollständig übernimmt. Bei jenen, die privat unterkommen, also keine staatliche Einrichtung in Anspruch nehmen, wird es 15 Euro mehr für die Unterbringung und 45 Euro zusätzlich für die Verpflegung geben. Die Summe wächst in diesem Bereich somit von 365 auf 425 Euro.

Wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat sagte, sei mit dem heutigen Beschluss Rechtssicherheit für alle Beteiligten gegeben. Die Bundesländer könnten damit die entsprechenden Auszahlungen tätigen. Der Mehrbetrag gilt rückwirkend mit 1. März.

Für Caritas nur erster Schritt

Karner sagte, dass ein funktionierendes Grundversorgungsmodell wichtig sei. Es gelte, klar Dinge auseinanderzuhalten. Einerseits gehe es um Unterstützung für Vertriebene und Asyl für jene, die es brauchen, andererseits um irreguläre Migration, wo man feststellen müsse, dass die „Schleppermafia sehr intensiv unterwegs“ sei.

Für die Caritas ist der Ministerratsbeschluss nur ein erster Schritt, dem dringend weitere folgen müssten. Bund und Länder müssten ihre Entscheidungen beschleunigen. Viele Maßnahmen blieben ungelöst, etwa der Zugang zur Familienbeihilfe, die lange angekündigte Regelung der Zuverdienstgrenze und Rechtssicherheit für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf wie Behinderte und unbegleitete Kinder.