Karner weiter für Binnengrenzkontrollen im Bedarfsfall

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat einen neuen Vorschlag der französischen EU-Ratspräsidentschaft zum Schengener Grenzkodex begrüßt. Es müsse auch in Zukunft möglich sein, Binnengrenzkontrollen im Bedarfsfall durchzuführen, so Karner heute vor einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen in Luxemburg. Reisefreiheit sei wichtig, aber man müsse auch auf die Sicherheit achten. Wie diese Binnengrenzkontrollen aussehen sollen, ist laut Karner Thema der heutigen Sitzung.

Im Schengen-Raum, der 26 europäische Länder umfasst, gibt es eigentlich keine stationären Personenkontrollen an den Landesgrenzen. In den vergangenen Jahren nutzen aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung und führten wieder Kontrollen ein. Das führt im Fall Österreichs vor allem beim südlichen Nachbarland Slowenien für Verstimmung, das keine sachliche Rechtfertigung für die Kontrollen sieht.

EuGH fehlt Nachweis

Der EuGH stellte jüngst fest, dass Österreich schon seit 2017 die für die Kontrollen erforderliche ernsthafte Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung nicht nachgewiesen haben dürfte. Eine abschließende Entscheidung liegt beim zuständigen Gericht in Österreich. Dieses hatte die Luxemburger Höchstrichter angerufen, nachdem ein Unionsbürger einen an der Grenze zu Slowenien ausgestellten Verwaltungsstrafbescheid bekämpft hatte.

Ebenfalls auf der Agenda der EU-Innenminister steht das Thema Migration. Karner bekräftigte seine Forderung nach einem „robusten, funktionierenden Außengrenzschutz“. Erklärungen hinsichtlich der Umverteilung von Asylsuchenden, wie sie etwa der französische Ratsvorsitz plant, sieht der Innenminister „ablehnend“. Er sei dagegen, „den Schleppern ein falsches Signal zu senden, Europa ist offen, Europa nimmt auf“, sagte Karner.