Gericht: GB darf Asylsuchende nach Ruanda ausfliegen

Die britische Regierung hat mit ihrem umstrittenen Plan, Asylsuchende nach Ruanda auszufliegen, eine wichtige juristische Hürde genommen. Der High Court in London urteilte gestern, dass der erste, für Dienstag geplante Flug stattfinden dürfe.

Richter Jonathan Swift wies einen Antrag von Kritikern des Vorhabens, den Flug mit einer einstweiligen Verfügung zu stoppen, ab. Es sei im öffentlichen Interesse, dass Innenministerin Priti Patel Entscheidungen der Einwanderungspolitik umsetzen könne, so Swift. Der Richter ließ Berufung zu.

Wohltätigkeitsorganisationen und eine Gewerkschaft hatten die Pläne mit dem Argument stoppen wollen, dass eine Abschiebung in das ostafrikanische Land unsicher sei.

Regierung will Einreisen verhindern

Die Regierung von Premierminister Boris Johnson will mit dem Vorhaben gegen Schlepperbanden vorgehen und unerwünschte Einreisen über den Ärmelkanal unattraktiv machen. Nach Johnsons Plänen erhält Ruanda anfangs 120 Millionen Pfund (etwa 144 Mio. Euro) für die Zusammenarbeit.

Der Fokus liegt dem Premierminister zufolge auf alleinstehenden jungen Männern – vor allem solche, die als Wirtschaftsmigranten angesehen werden. Sie sollen sich in Ruanda ansiedeln können. Vergangenes Jahr sind mehr als 28.000 Migranten, Migrantinnen und Flüchtlinge über den Ärmelkanal nach Großbritannien gekommen, die meisten in kleinen Booten. Bei der Abstimmung über den Brexit war die Immigration eine zentrale Frage.