ILO erklärt Sicherheit und Gesundheit zum Grundrecht

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu einem Grundrecht von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen weltweit erklärt. Die Delegierten nahmen eine entsprechende Resolution bei der Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf gestern an.

Die Grundsatzentscheidung bedeutet laut ILO, dass alle Mitgliedsstaaten – darunter Österreich – sich dazu verpflichten, Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit „zu respektieren und zu fördern“.

Zu den weiteren Grundprinzipien der ILO gehören die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, die Beseitigung der Zwangsarbeit, die Abschaffung der Kinderarbeit sowie das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Die Sonderorganisation der Vereinten Nationen hat derzeit 187 Mitgliedsstaaten weltweit. Zu ihren Aufgaben gehört es, Arbeitsstandards festzulegen und Strategien und Programme für gute Arbeitsbedingungen zu entwickeln.