Parteiengesetz: Innenressort fordert mehr Zeit für Register

Ab 1. Jänner 2023 soll in Österreich ein überarbeitetes Parteiengesetz gelten – darauf haben sich zumindest ÖVP und Grüne verständigt. Ende April wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf eingebracht, vor dem Sommer will man dieses noch beschließen. Das Innenministerium, das für die Erfassung der politischen Parteien zuständig ist, fordert aber mehr Zeit für die Umsetzung.

Konkret geht es um das vorgesehene öffentliche Parteienregister, in dem künftig die Satzungen aller registrierten politischen Parteien zentral zugänglich sein sollen. Um ein solches Register aufzubauen und zu aktualisieren, bedarf es nach ersten Schätzungen zwölf Monate, so das Innenministerium in einer Stellungnahme.

Sollte die Novelle des Parteiengesetzes samt Register spätestens Anfang Juli vom Nationalrat beschlossen werden, sind es bis zum geplanten Inkrafttreten der neuen Regeln noch knapp sechs Monate. Die Ausschussbegutachtung für den Gesetzesentwurf endete vor wenigen Tagen. Ob es noch Änderungen geben wird, ist unklar.

Alte Daten in das neue Register

Derzeit führt das Innenministerium ein Verzeichnis, das den Namen der politischen Partei und das Datum, an dem die Satzung hinterlegt wurde, enthält. Mit Stand 4. April 2022 werden 1.247 Parteien gelistet. Wie viele davon nicht mehr existieren, ist unklar – war doch bisher die Bekanntgabe der Auflösung nicht verpflichtend. Das soll sich mit der Novelle ändern.

Die Parteien werden zudem verpflichtet, in ihren Satzungen die Namen der für die Partei vertretungsbefugten Personen einzutragen und im Falle einer Änderung akutalisierte Fassungen beim Innenministerium zu hinterlegen. Eine Überführung der bereits vorhandenen Satzungen in das neue Register scheint für das Ressort deshalb unmöglich.

Es sei notwendig, den bereits registrierten Parteien eine Frist einzuräumen, um ihre Satzungen zu ändern – bevor die neuen Regeln vollständig zur Geltung kommen. Verzichtet man auf eine Frist, müsse die Rechtspersönlichkeit von Parteien infrage gestellt werden. Diese erlangen sie nämlich erst durch Hinterlegung der ordnungsgemäßen Satzung.

Neues Parteiengesetz soll mehr Transparenz schaffen

Der Entwurf zur Novelle des Parteiengesetzes wurde von den Regierungsfraktionen ÖVP und Grünen Ende April im Nationalrat eingebracht und dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Aufgrund diverser Verfassungsbestimmungen benötigt die Koalition eine Zweidrittelmehrheit und damit die Unterstützung von SPÖ oder FPÖ.

Der Ende April vorgelegte Gesetzesentwurf soll mehr Transparenz in die Finanzierung politischer Parteien bringen. So soll etwa der Rechnungshof echte Prüfbefugnisse bekommen. Außerdem sind spezielle Berichte über Wahlwerbungsausgaben vorgesehen, ebenso sollen Spendenregeln adaptiert werden.

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hatte den aus seiner Sicht zu unklaren Entwurf bereits kritisiert und eine Überarbeitung gefordert. Das Forum Informationsfreiheit begrüßte einige Änderungen, findet allerdings, dass auch mit der Novelle eine „Flucht aus dem Parteiengesetz“ möglich ist – etwa durch ausgelagerte Vereine.