Belästigung: Neues Urteil gegen Fellner

In der Causa um Vorwürfe sexueller Belästigung der Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner durch „Österreich“-Herausgeber Wolfgang Fellner gibt es ein weiteres Urteil gegen Fellner – das berichteten der „Falter“ und Puls 24. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dennoch sprach Wagners Anwalt Michael Rami von einem „juristischen Meilenstein“. Auch andere Frauen werfen Fellner sexuelle Belästigung vor. Wie „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk auf Twitter berichtete, gibt es ein Urteil des Landesgerichts Wien, wonach es zulässig war, dass Wagner während eines Treffens mit Fellner in einem Restaurant geheim eine Aufnahme, auf der einschlägige Aussagen von ihm festgehalten sind, gemacht hatte – und ebenso, dass es rechtmäßig war, diese Aufnahme zu publizieren.

Klenk: Recht „zu erfahren, wie Fellner wirklich ist“

Der „zwischen den Zeilen angebotene Deal ‚Sex für Karriere‘ habe eben nicht geklappt“, fasste Klenk die Causa zusammen. Das Landesgericht, so Klenk, habe entschieden, dass sich Wagner wehren dürfe und die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe „zu erfahren, wie Wolfgang Fellner wirklich ist“.

Fellner hatte gegen die Veröffentlichung geklagt und eine Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs und einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung moniert. Letzte Woche wurde laut Rami das Urteil zugestellt.

Der Anwalt kommentierte das Urteil auf Twitter so: „Ein anwaltlicher Rat zum Schluss: Man sollte niemanden geheim aufnehmen, das ist verboten. Ausnahme: Man wird von mächtigen Menschen belästigt!“ Keines der sechs Verfahren, die Wagner gegen Fellner angestrengt hat, hat sie laut Puls 24 bisher verloren. Rami betonte laut Klenk, Fellner habe bereits 300.000 Euro für Verfahrenskosten, Strafen und Gebühren „aufgebrummt“ bekommen.