EGMR: Russisches NGO-Gesetz verstößt gegen Menschenrechte

Russlands Gesetzgebung zu „ausländischen Agenten“ verstößt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zufolge gegen die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das urteilte das Straßburger Gericht gestern. Damit soll Russland den klagenden 73 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) etwa 1,02 Millionen Euro Entschädigung zahlen und Kosten von knapp 119.000 Euro erstatten. Aussicht auf Zahlung des Geldes haben die Betroffenen nicht, weil Russland die Urteile nicht mehr beachtet.

Seit 2012 in Kraft

2012 war in Russland ein Gesetz in Kraft getreten, das etwa NGOs zwang, sich wegen ihrer vermeintlich politischen Arbeit und ausländischen Finanzierung als „ausländische Agenten“ zu registrieren. Die Kriterien für die Wirtschaftsprüfung verschärften sich für die Betroffenen, Verstöße gegen die Auflagen wurden sanktioniert. Viele Organisationen waren durch die hohen Geldstrafen zur Auflösung gezwungen oder wurden abgewickelt.

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

Russland ist zwar wegen des Angriffskrieges auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen worden, bleibt aber bis zum 16. September Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention.