Regierung fixierte StVO-Novelle – mit kleinen Änderungen

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Regierungssitzung die umfassende 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Mit der im Ministerrat abgesegneten Neufassung sollen Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver werden.

Zukünftig sollen beim Radverkehr unter anderem Rechtsabbiegen bei Rot und Geradeausfahren bei T-Kreuzungen möglich sein. In jedem Fall muss man dabei vor der Weiterfahrt kurz anhalten. Ebenfalls möglich sein wird künftig das Nebeneinanderfahren unter bestimmten Voraussetzungen: Erlaubt ist es neben einem Kind.

In 30-km/h-Zonen dürfen das alle Radfahrer, sofern es sich nicht um eine Vorrang- oder Schienenstraße handelt. Fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen und neue Regeln an „Öffi“-Haltestellen sind weitere Neuerungen.

Einbahnregelung für Radfahrer gefallen

Nicht umgesetzt wird allerdings eine im Begutachtungsentwurf noch vorgesehene Neuregelung, die das Befahren einer Einbahnstraße mit einem Fahrrad gegen die Einbahnstraße deutlich erleichtert hätte. Die nun gefallene Regelung hätte vorgesehen, dass die jeweilige Behörde die Einbahnen verpflichtend für den Radverkehr öffnen und beschildern müsste, wenn diese ohne Parkplätze mindestens vier Meter breit sind und maximal Tempo 30 gilt.

Ebenfalls weggefallen ist der Plan, dass der Halteverbotsbereich um Kreuzungen von fünf auf acht Meter ausgeweitet wird („Acht-Meter-Schnittpunkt-Regelung“). Auch das im Entwurf noch vorgesehene „Schrägparkverbot“ kommt nun nur in deutlich abgeschwächter Form.

Künftig soll auch weiterhin ein Hineinragen des Fahrzeuges auf den Gehsteig im geringfügigem Ausmaß möglich sein – abhängig von der Gesamtbreite des betroffenen Gehsteigs. Beträchtliche Einwände gegen mehrere Punkte der Novelle hatte die Stadt Wien.

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