Verkehrsbeschränkung wird Alternative zur Absonderung

Angesichts milderer Coronavirus-Verläufe bei der Omikron-Variante hat der Nationalrat gestern mit Stimmen von ÖVP und Grünen eine Änderung des Epidemiegesetzes beschlossen. Als Alternative zur individuellen und gänzlichen Absonderung kann der Gesundheitsminister künftig Verkehrsbeschränkungen verordnen. Von der Opposition kam Kritik, und zwar wegen der kurzfristigen Einbringung. Die FPÖ befürchtete auch, dass dadurch Coronavirus-Demos verboten werden könnten.

Beschlossen wurde zudem, dass die Gesundheitsbehörden in der Kontaktnachverfolgung künftig zu Spitzenzeiten priorisieren und einschränken dürfen. Das gilt, wenn der Aufwand objektiv nicht bewältigbar ist. Außerdem wurden die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass der Gesundheitsminister Personen mit einem Schreiben an ihre Auffrischungsimpfung gegen CoV erinnern kann.

Impfdaten sollen – länger als bisher vorgesehen – mindestens bis Ende Juni kommenden Jahres gespeichert werden dürfen. Mit einem weiteren Beschluss mit Zustimmung von ÖVP, Grünen und SPÖ wurden diverse CoV-Regeln verlängert, die den Verwaltungsbereich betreffen. Dabei geht es etwa um Beschlüsse von Gemeinderäten und des Ministerrats per Videokonferenz, den Einsatz von Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und die Einschränkung des Parteienverkehrs.

Auch der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der Publikumsrat des ORF dürfen noch bis Ende 2022 Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz fällen, sollten das „außergewöhnliche Ereignisse“ erfordern.