Fukushima: Japanischer Staat nicht zu Schadenersatz verpflichtet

Die Opfer der Atomkatastrophe von Fukushima haben keinen Anspruch auf Schadenersatz durch den japanischen Staat. Über zehn Jahre nach dem durch einen Tsunami ausgelösten Reaktorunglück wurden alle Rechtswege ausgeschöpft. Japans Regierung muss demnach keine Zahlungen an Menschen leisten, deren Lebensgrundlagen zerstört wurde, urteilte das Oberste Gericht heute in einem Präzedenzfall. Es ist das erste letztinstanzliche Urteil in einer Reihe von ähnlichen Rechtsfällen.

Das Gericht musste entscheiden, ob der japanische Staat die Katastrophe vorhersehen konnte oder fahrlässig gehandelt hat. Die Kläger hatten im März gegen den Kraftwerkbetreiber Tepco gewonnen. Der Oberste Gerichtshof hatte damals bestätigt, dass Tepco Schadenersatz in Höhe von 1,4 Milliarden Yen (umgerechnet knapp 10 Millionen Euro) an etwa 3.700 Betroffenen zahlen sollte. „Unabhängig von der Entscheidung werden wir die von der Katastrophe betroffenen Menschen unterstützen“, sagte der japanische Kabinettschef Hirokazu Matsuno.

Ein Erdbeben und ein anschließender Tsunami hatten 2011 in Fukushima einen GAU (Größter anzunehmender Unfall) verursacht. In der Folge mussten Hunderttausende Menschen ihre Heimat verlassen. Es war die schwerste Atomkatastrophe seit dem Reaktorunglück im ukrainischen Tschernobyl im Jahr 1986.