Nationalrat sucht neuen Volksanwalt

Der Wechsel von Werner Amon (ÖVP) aus der Volksanwaltschaft in die steirische Landesregierung wird weitere Personalia zur Folge haben.

Denn der Nationalrat muss klären, wer künftig als dritter Repräsentant in die Volksanwaltschaft wechselt. Aller Voraussicht nach wird es sich um einen Vertreter der ÖVP handeln. Einen Kandidaten oder eine Kandidatin gibt es noch nicht. Die Entscheidung soll in den kommenden Tagen fallen.

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Sobald Amon in der Steiermark sein Amt antritt, werden seine Agenden – darunter durchaus arbeitsträchtige wie Justiz, Finanzen und Bau – an die beiden verbliebenen Volksanwälte Bernhard Achitz (SPÖ) und Walter Rosenkranz (FPÖ) übergehen. Die beiden behandeln die Materien dann quasi als Kollegialorgan, bis Amons Posten nachbesetzt ist.

Nachfolgeentscheidung im Juli geplant

Die ÖVP wird jedenfalls in den kommenden Wochen intern zu beraten haben, wen sie für die Aufgabe nominiert. Sowohl aus dem Klub als auch von der Parteispitze hieß es, dass man in den kommenden Tagen die Personalie beraten werde. Der Vorschlag der ÖVP muss dann vom Nationalrat abgesegnet werden.

Der Prozess muss nicht immer friktionsfrei ablaufen. Es gab nämlich schon einen Fall, als mit Maria Fekter (ÖVP) eine Volksanwältin in eine Regierung, damals die Bundesregierung, wechselte und die Volkspartei die Nachfolge regeln musste. Dabei kam es 2008 in der ÖVP-Fraktion zu einer Kampfabstimmung zwischen Gertrude Brinek und Peter Sonnberger, die Erstere für sich entschied.

Damals lagen nur rund zwei Wochen zwischen der Ernennung Fekters zur Innenministerin und Brineks Wahl zur Volksanwältin. Das legt nahe, dass auch Amons Nachfolge noch vor der Sommerpause des Nationalrats geklärt werden könnte. Die letzten Plenartage sind in zwei Wochen. In dieser Woche ist laut ÖVP auch geplant, die Nachfolge zu regeln.